Die Bundespolizei nimmt wie bisher ihre originären Aufgaben unter anderem im Rahmen der Binnengrenzfahndung, also unterhalb der Schwelle von Binnengrenzkontrollen, wahr. Sollten im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung Anhaltspunkte für eine mögliche Infektion eines Reisenden mit Sars-CoV-2 festgestellt werden, informiert die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zustä;ndigen Gesundheitsbehörden, damit von dort aus die weiteren Maßnahmen zuständigkeitshalber initiiert werden können.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie auf der Website der Bundespolizei oder unter folgendem Link: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html.
Quarantäneregelungen und Corona-Tests:
Die Maßnahmen gegen Sars-CoV-2 fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsbehörden.
Zuständig für Fragen hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmungen in Baden-Württemberg, wie zum Beispiel Quarantäneregelungen oder der Nachweis von Corona-Tests, ist das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Stuttgart
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