Am Montag (5.10.) haben Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen Abstandskontrollen auf der A 5 zwischen Darmstadt und dem Frankfurter Kreuz durchgeführt. Hierbei stellten die Ordnungshüter innerhalb nur einer Stunde insgesamt 78 Verstöße fest.
Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand um mehr als die Hälfte des halben Tachowertes (5/10 und weniger) unterschritten wird. Da sich solche Verstöße immer im Bußgeldbereich befinden, hat dies auch Punkteeintragungen in Flensburg zur Folge.
11 Verkehrsteilnehmer unterschritten den Sicherheitsabstand so gravierend, dass sie für mindestens einen Monat den Führerschein abgeben müssen. Dies ist der Fall, wenn der Abstand lediglich 3/10 des halben Tachowertes beträgt.
Besonders unrühmlich fiel ein Wagenlenker mit Frankfurter Kennzeichen auf, welcher bei einer Geschwindigkeit von 169 km/h einen Sicherheitsabstand von lediglich 19 Meter einhielt. Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
Neben den Kleinwagenfahrern unterschritten insgesamt 13 Lastwagenfahrer ebenfalls den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern. Eine Sattelzugmaschine mit deutscher Zulassung hielt hierbei lediglich einen Abstand von 15 Metern zum vorausfahrenden Lastwagen ein. Den Brummifahrer erwartet nun ein Bußgeld und ein Eintrag ins Punkteregister.
Mangelnder Sicherheitsabstand ist eine der Hauptursachen für teils schwere Verkehrsunfälle. Die Kontrollen auf den südhessischen Autobahnen werden deshalb regelmäßig fortgesetzt.
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