Zweite Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht – Positive Zwischenbilanz des Polizeipräsidiums Niederbayern


23.10.2020, PP Niederbayern
Zweite Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht – Positive Zwischenbilanz des Polizeipräsidiums Niederbayern
NIEDERBAYERN. An der heutigen (23.10.2020) landesweiten Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV sowie in den eingerichteten Innenstadtzonen beteiligen sich seit den frühen Morgenstunden auch die niederbayerischen Polizeidienststellen.

Es ist die zweite bayernweite Kontrollaktion dieser Art. Ähnlich wie bei der ersten Schwerpunktaktion fiel auch heute bei den Kontrollen, die in den vergangenen knapp vier Stunden durchgeführt wurden, das Ergebnis sehr positiv aus. Von ein paar wenigen Ausnahmen abgesehen, liegt die Akzeptanz der Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bei nahezu 100 Prozent. Die heutigen Maßnahmen stießen bei der niederbayerischen Bevölkerung auf eine sehr erfreuliche Resonanz.
Positives Zwischenergebnis im Bereich Passau
Weitere Links Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – Äußerst positives Zwischenergebnis der Kontrollen im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern »
Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – Äußerst positives Zwischenergebnis der Kontrollen im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern »

Im Rahmen der heutigen Schwerpunktkontrollen zur Maskentragepflicht konnte bislang festgestellt werden, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung eine sehr hohe Akzeptanz findet. Insbesondere im ÖPNV trugen nahezu alle eine Maske.Ähnliches gilt auch für die Stadtbereiche in Passau, für die von der Stadt Passau eine Maskentragepflicht aufgrund der überschrittenen Inzidenzwerte ausgesprochen wurde. Zeichnete sich anfangs der Woche noch erhöhter Aufklärungsbedarf der Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich der genauen Örtlichkeiten der Maskentragepflicht ab, so ist nun festzustellen, dass mittlerweile fast jeder in diesen Bereichen eine Mund-Nasenbedeckung trägt. Nur vereinzelt herrscht noch Unwissen oder Unsicherheit. In Gesprächen konnte dies jedoch in den meisten Fällen einfach geklärt werden und die Mund-Nasenbedeckung wurde anschließend aufgesetzt. Lediglich in vereinzelten Fällen wurde die Mund-Nasenbedeckung auch im Anschluss an die Erläuterung von Sinn und Zweck sowie der rechtlichen Verpflichtung abgelehnt. Bei eindeutigen Verstößen mussten deshalb Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Vereinzelte Verstöße im Bereich Landshut

Zwei Fahrgäste eines Landshuter Linienbusse müssen mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen, da sie keinen Mund- Nasenschutz getragen haben. Im Bereich der Bushaltestellen haben die Beamten rund 100 Personen zum Tragen des Mund- Nasenschutzes aufgefordert. In den Bussen des ÖPNV hingegen waren, außer den beiden Fahrgästen, keine Verstöße zu beanstanden. Der überwiegende Teil der Bevölkerung hält sich derzeit an die geltenden Bestimmungen.
Einsichtiges Verhalten im Bereich Straubing

Im Stadtgebiet Straubing mussten lediglich vier Schüler von den Beamten aufgefordert werden, ihren Mund-Nasenschutz auch an der Bushaltestelle zu tragen. Aufgrund der derzeit geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Straubing, im Innenstadtbereich einen geeigneten Mund-Nasenschutz zu tragen, mussten erfreulicherweise lediglich zehn Personen beanstandet werden. Alle Personen zeigten sich sehr einsichtig, sodass es bei mündlichen Verwarnungen blieb. Die niederbayerische Polizei wird auch nach der Kontrollaktion verstärkt auf die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV sowie in den eingerichteten Innenstadtzonen achten. Wir möchten in diesem Zusammenhang erneut an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger appellieren die notwendigen Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten.Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Tel. 09421/868-1014Veröffentlicht: 23.10.2020, 14.45 Uhr