Am vergangenen Wochenende konnten Bundespolizeibeamte des Reviers Rostock Überseehafen zwei Haftbefehle vollstrecken. Bereits am Freitag wurde bei einem 42-jährigen Polen als Mitinsassen eines aus Dänemark einreisenden Pkw bei der fahndungsmäßigen Überprüfung festgestellt, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Dem Haftbefehl lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Pasewalk wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauchs, mit dem er zur Zahlung einer Geldstrafe von 700,- EUR nebst Kosten in Höhe von 78,50 EUR verurteilt wurde, zugrunde. Nachdem der Mann die Geldstrafe nebst Kosten bezahlt hatte, konnte er die Reise fortsetzen. Am 25.10.2020 war es dann ein 41-jähriger Pole, der ebenfalls als Mitinsasse eines aus Dänemark einreisenden Pkw festgestellt wurde. Dieser war durch die Staatsanwaltschaft Rostock zur Strafvollstreckung ausgeschrieben, weil er durch das Amtsgericht Rostock wegen Trunkenheit im Verkehr und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.500,- EUR (50 Tagessätze à 30,- EUR) verurteilt wurde und diese Geldstrafe bislang nicht zahlte. Da er nunmehr sowohl die Geldstrafe als auch die Kosten zahlte, konnte auch dieser seine Reise fortsetzen.
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