Erfolgreiches Wochenende für die Bundespolizei

Am Freitagnachmittag wurde in einem polnischen Kleintransporter ein 33-jähriger polnischer Staatsangehöriger durch Bundespolizisten kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Oder zur Festnahme wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Pole konnte durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro einen 60-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt abwenden.

Gleich mehrfach gegen das Gesetz verstieß der Fahrer eines polnischen Personenkraftwagens. Er und seine beiden polnischen Begleiter wurden am Samstag in Krackow durch Bundespolizisten kontrolliert. Die drei Personen konnten sich mit gültigen polnischen Dokumenten ausweisen. Weiterhin legte der 30-jährige polnische Fahrzeugführer auf Verlangen einen ukrainischen Führerschein vor. Mit Hilfe eines Urkundenprüfgerätes stellten die Beamten schnell fest, dass es sich bei diesem Dokument um eine Totalfälschung handelt. Eine Nachfrage bei den polnischen Behörden ergab, dass der Fahrer in Besitz einer gültigen polnischen Fahrerlaubnis ist. Es blieb unklar, warum er das gefälschte Dokument vorlegte. Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeuginnenraumes wurden mehrere verbotene Gegenstände gefunden. Im Fahrzeug befanden sich zwei Teleskopschlagstöcke und eine Schreckschusspistole ohne Prüfzeichen mit gefülltem Magazin. Hierfür konnte kein Waffenschein vorgelegt werden. Gefunden wurde auch ein Reizstoffsprühgerät ohne Kennzeichnung oder Aufschrift "Nur zur Tierabwehr" sowie Pyrotechnik der Kategorie F3 ohne erforderliche Erlaubnis. Alle Gegenstände lagen griffbereit in den Ablagefächern der Fahrer- bzw. Beifahrertür und in der Rückenlehnentasche hinter dem Fahrersitz. Die verbotenen Gegenstände wurden eingezogen. Der Fahrer wurde wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz sowie Urkundenfälschung angezeigt.

Am Samstagabend stoppte eine Streife der deutsch-polnischen Dienststelle auf der BAB 11 einen Pkw mit französischer Zulassung. Im Fahrzeug befanden sich zwei Georgier. Bei der Kontrolle legte der 40-jährige einen gültigen georgischen biometrischen Reisepass vor. Der zweite Georgier, 39-jährig, konnte lediglich seine gültige georgische ID-Karte vorlegen. Beide gaben an, in Polen wohnhaft zu sein. Die eingeleiteten Überprüfungen auf polnischer und deutscher Seite ergaben, dass keiner der Georgier eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Polen besaß. Gegen den 40-jährigen war zudem im Juni 2020 eine Wiedereinreisesperre für das gesamte Schengengebiet verhängt worden. Der benutzte französische Pkw stand auch in Fahndung. Er wurde durch die hessische Polizei zur Insassenfeststellung wegen Benutzung zur Urkundenfälschung ausgeschrieben. Im Ergebnis der Gesamtermittlungen konnte den Personen nachgewiesen werden, dass sie am 24.10.2020 von Frankreich nach Deutschland unerlaubt eingereist sind. Nach abschließender Vernehmung am Sonntag erfolgte die Vorführung beim Haftrichter. Dieser verfügte die Sicherungshaft zum Zweck der Zurückschiebung. Beide wurden in die JVA Bützow eingeliefert.

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