Graffiti: „Künstler“ will sich nichts von Uniformträgern verbieten lassen – Anzeigen wegen Sachbeschädigung

Nach einem Zeugenhinweis haben Polizeibeamte am Dienstag, 27. Oktober, gegen 22 Uhr am Rheydter Hauptbahnhof im Bereich der Unterführung zwischen Wickrather Straße und Mittelstraße zwei Sprayer auf frischer Tat stellen können.

Der Zeuge hatte der Polizei gemeldet, zwei männliche Personen würden in der Unterführung Wände mit Hilfe von Sprühdosen bemalen.

Ein 32-jähriger Beschuldigter, der von Polizeibeamten dabei beobachtet wurde, wie er einen Stromverteilerkasten mit grüner Sprühfarbe beschmierte, räumte die Tat ein und händigte seine Sprühdose aus. Er gab an, immer mal wieder Graffiti an Wände zu sprühen. Seine Hände waren grünlich eingefärbt.

Ein 37-jähriger Beschuldigter, der ebenfalls eine grüne Sprühdose mit sich führte und Anhaftungen von grüner Farbe an Händen, Haaren und Kleidung aufwies, kam Aufforderungen der Polizeibeamten hingegen nur nach mehrfacher, deutlicher Wiederholung nach. Er erklärte, dass er "Künstler" sei und dies ausleben dürfe, wo er wolle. Dies könne ihm auch nicht durch irgendwelche dahergelaufenen Uniformträger verboten werden.

Die Beamten zeigten sich unbeeindruckt von solchen Ausführungen: Sie fertigten gegen beide Beschuldigten Anzeigen wegen Sachbeschädigung durch Graffiti auf Straßen, Wegen oder Plätzen. (ds)

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