Ladendiebe auf frischer Tat ertappt – ein Mann im Schnellverfahren zu Haftstrafe verurteilt

Am Dienstag (27.10.), gegen 11:05 Uhr, meldete ein Mitarbeiter eines Baumarkts in Neuss bei der Polizei zwei Männer, die zuvor im Markt die Sicherungsetiketten diverser Werkzeuge entfernt und eingesteckt hätten.

Die entsandte Polizeistreife konnte die beiden Tatverdächtigen noch im Geschäft antreffen, wo sie von Angestellten festgehalten wurden. Die beiden 49- und 43-jährigen Männer leugneten gegenüber den Beamten ihre Diebstahlsabsicht. Eine Überprüfung ergab, dass der Jüngere der beiden Verdächtigen zum einen über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, und zum anderen zur Festnahme zwecks Ausweisung ausgeschrieben war. Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Sein älterer Begleiter wurde nach Feststellung seiner Personalien entlassen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls wurde eingeleitet. Am Folgetag (28.10.) wurde der Festgenommene durch die Kriminalpolizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft im Zuge des sogenannten "beschleunigten Verfahrens" zur Hauptverhandlung einem Richter vorgeführt und hierbei aufgrund des Ladendiebstahls vom Vortag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Das beschleunigte Verfahren kann bei strafrechtlichen Sachverhalten mit einfacher Beweislage angewandt werden und ermöglicht, dem Gedanken einer "auf dem Fuß" folgenden Bestrafung Rechnung zu tragen.

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