12-jähriges Mädchen auf E-Scooter kontrolliert – Infobox

Gestern Nachmittag (28.10.2020) kontrollierten Polizisten gegen 18.50 Uhr ein Mädchen, welches auf der Stolberger Straße augenscheinlich ziemlich zügig mit einem E-Scooter unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich schnell heraus, dass das Fahrzeug schneller als 20 km/h fährt, nicht versichert ist und das Mädchen gerade erst 12 Jahre alt ist. Die Polizisten kontaktierten den Vater des Mädchens und informierten diesen.

Infobox der Aachener Polizei:

Ein E-Scooter ist kein Kinderspielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug. Das Mindestalter zum Führen eines solchen Kfz beträgt 14 Jahre. Der Roller darf nicht schneller als 20 km/h fahren. Darüber hinaus ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich und ein Versicherungskennzeichen notwendig, welches am Fahrzeugheck angebracht sein muss. Ein Helm ist nicht verpflichtend, schützt aber im Fall eines Verkehrsunfalls vor Verletzungen. Da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten die entsprechenden Promillegrenzen und Verbote bei Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen. Die Polizei empfiehlt, sich vor dem Kauf eines solchen Kraftfahrzeugs genau über die Voraussetzungen zum Führen eines solchen Gefährts zu informieren. (fp)

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