(1572) Streit um Mundnasenbedeckung endete mit abgebrochenem Zahn

Weil ein 41-jähriger Kunde in einem Zirndorfer Supermarkt am Mittwochnachmittag (28.10.2020) weder eine vorgeschriebene Mundnasenbedeckung aufsetzen noch ein entsprechendes Attest vorlegen wollte, machte ein Mitarbeiter von seinem Hausrecht Gebrauch. Dies quittierte der Kunde mit einem Schlag ins Gesicht.

Der 41-Jährige betrat gegen 14:45 Uhr ein Lebensmittelgeschäft im Einkaufszentrum in der Nürnberger Straße. Einem 22-jährigen Kassierer fiel auf, dass der Mann keine Maske trug und sprach ihn darauf an. Dieser gab gegenüber dem Mitarbeiter an, ein Attest zu besitzen, das ihn von der Maskenpflicht befreit. Aushändigen wollte er diese Befreiung jedoch nicht. Auch als zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hinzukamen, zeigte sich der Mann nicht einsichtig und weigerte sich, eine Maske aufzusetzen oder ein Attest vorzuzeigen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes baten den Mann schließlich, das Einkaufszentrum zu verlassen. Hierauf reagierte der 41-Jährige aggressiv und begann um sich zu schlagen. Hierbei traf er einen 42-jährigen Sicherheitsdienstmitarbeiter im Gesicht, sodass diesem ein Stück eines Zahnes ausbrach.

Beamte der Polizeiinspektion Zirndorf leiteten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung ein. Wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz muss sich der 41-Jährige indes nicht verantworten - den Polizisten händigte er das Attest im Nachhinein bereitwillig aus.

Marc Siegl/n

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