Polizei Delmenhorst – Stadtgebiet: Fahren ohne Fahrerlaubnis – PKW beschlagnahmt; zwei Verkehrsunfälle mit leicht verletzten Personen

Fahren ohne Fahrerlaubnis, PKW beschlagnahmt:

Am Freitag, 30.10.2020, 11:00 Uhr, wird in der Kolberger Straße, Delmenhorst, ein 27 Jahre alter Delmenhorster PKW-Führer kontrolliert. Der vorgezeigte Führerschein erweist sich als mögliche Fälschung. Weitere Überprüfungen ergeben, dass der Kontrollierte bereits mehrfach durch Fahren ohne Fahrerlaubnis in Erscheinung getreten ist. Daher erfolgt die Einleitung eines Strafverfahrens. Darüber hinaus erfolgt auf Anordnung des Gerichts die Beschlagnahme seines PKW.

Verkehrsunfall mit leicht verletztem Fußgänger:

Am Freitag, 30.10.2020, 17:35 Uhr, ereignet sich im Einmündungsbereich Syker Straße / Auffahrt der B 75 Richtung Bremen, Delmenhorst, ein Verkehrsunfall, bei dem ein 67 Jahre alter Fußgänger leicht verletzt wird.

Eine 45 Jahre alte PKW-Führerin aus Bremen befährt die Syker Straße aus Richtung Stuhr kommend. Als sie nach links abbiegt, um auf die B 75 aufzufahren, kommt es zum Zusammenstoß mit dem 67-jährigen Delmenhorster, der als Fußgänger stadtauswärts gehend den Einmündungsbereich quert.

Durch den Zusammenstoß wird der 67-Jährige leicht verletzt. Die Sachschadenshöhe beträgt ca. 2000,- Euro.

Verkehrsunfall mit leicht verletztem "Fußgänger":

Zu einem weiteren Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten "Fußgänger" kam es am Freitag, 30.10.2020, 22:00 Uhr, in der Ludwig-Kaufmann-Straße, Delmenhorst.

Ein 18 Jahre alter Delmenhorster befährt mit seinem BMW die Ludwig-Kaufmann-Straße, Delmenhorst, in Richtung Mühlenstraße. Beim Durchfahren der Rechtkurve gerät er aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn nach links von der Fahrbahn ab, gerät auf den dortigen Gehweg und stößt dort gegen einen 55 Jahre alten Delmenhorster, der dort auf seinem Fahrrad sitzend steht. Der 55-Jährige wird dadurch leicht verletzt und mit einem Rettungswagen einem Krankenhaus zugeführt.

Die Sachschadenshöhe steht noch nicht fest.

Da sich in dem PKW fünf Personen aus verschiedenen Hausständen befinden, werden gesonderte Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.

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