Am Montagmorgen wurde eine Reisende (38) im Hauptbahnhof Köln durch die Bundespolizei auf Grund des fehlenden Mund-Nasen-Schutzes angesprochen. Doch statt Einsicht folgte eine verbale Entgleisung.
Am Morgen des 02.11.2020 wurden Beamte der Bundespolizeiinspektion Köln im Hauptbahnhof auf eine junge Frau aufmerksam. Sie wurde ohne Mund-Nasen-Schutz angetroffen und zunächst auf die Maskentragepflicht hingewiesen. Doch statt der Aufforderung der Beamten Folge zu leisten und eine Schutzmaske aufzuziehen, weigerte sich die Kölnerin und wurde verbal aggressiv. Anstatt den eigenen Fehler einzusehen, suchte sie akribisch Fehlverhalten von anderen Reisenden und zögerte damit die Maßnahme durch ihre Diskussionen unnötig hinaus. Da auch eindringliche Hinweise und an die Vernunft appellierende Ansprachen der Einsatzkräfte erfolglos blieben, wurde die begangene Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in Einrichtungen des Personenverkehrs angezeigt. Die 38-Jährige zeigte sich während der gesamten polizeilichen Maßnahme derart uneinsichtig, dass ihr am Ende für den gesamten Montag ein Platzverweis für den Hauptbahnhof Köln ausgesprochen werden musste.
Die Bundespolizeiinspektion Köln weist an dieser Stelle auf die seit heute geltenden, neuen Regelungen zur Pandemiebekämpfung hin. Die Bundespolizei unterstützt die Bundesländer bei der Überwachung der Landeseindämmungsverordnungen, insbesondere indem die Ermahnungen von Reisenden in Zügen und auf Bahnhöfen zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes intensiviert werden. Bei Uneinsichtigkeit oder Weigerung werden die zuständigen Ordnungs- bzw. Gesundheitsämter unverzüglich zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens informiert.
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