Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster
Die Staatsanwaltschaft Münster hat eine weitere Anklage bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Münster erhoben. Diese Anklageschrift richtet sich gegen zwei bereits gesondert angeklagte Tatverdächtige. Angeklagt sind ein 27-jähriger Mann aus Münster und ein 50 Jahre alter Angeschuldigte aus Hannover (u.a. Pressemitteilung vom 08.10.2020).
Gegenstand der Anklage sind drei Vorfälle, die sich im Juni und November 2019 jeweils in einer Wohnung in Hannover ereignet haben sollen. Bei dieser Wohnung soll es sich - wie schon bei dem Vorwurf in einer anderen Anklage - um die Wohnung der beiden weiteren gesondert verfolgten Tatverdächtigen aus Hannover handeln. Die angeklagten Ereignisse sollen jeweils zum Nachteil des heute 11 Jahre alten Jungen aus Münster (es handelt sich nach den durchgeführten Ermittlungen um den Sohn der Lebensgefährtin des Angeschuldigten aus Münster) stattgefunden haben.
Dem Angeschuldigten aus Hannover werden in der Anklageschrift zwei Straftaten vorgeworfen. Er soll bei einem Aufenthalt in der Wohnung in Hannover Ende Juni 2019 sexuelle Handlungen an dem Jungen vorgenommen haben; zu einem schweren sexuellen Missbrauch durch diesen Angeschuldigten soll es hierbei nicht gekommen sein. Bei einem anderen Treffen im November 2019 soll der Angeschuldigte das Kind jedoch schwer sexuell missbraucht haben.
Dem Angeschuldigten aus Münster wird im Zusammenhang mit diesen beiden angeklagten Vorfällen zur Last gelegt, den Jungen nach Hannover mit dem Wissen gebracht zu haben, dass es dort zu möglichen sexuellen Missbrauchshandlungen an dem Jungen kommen könnte. Der Angeschuldigte soll diese nun angeklagten Geschehnisse gebilligt und nicht verhindert haben. Hierzu wäre er nach rechtlicher Bewertung der Staatsanwaltschaft aufgrund des ihm von der Kindesmutter seit Jahren entgegen gebrachten Vertrauens und seiner daraus resultierenden Verantwortung für den Jungen verpflichtet gewesen. Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen hatte nämlich der Angeschuldigte mit Einverständnis der Mutter faktisch die Vaterrolle für ihren Sohn übernommen. Der 27-jährige Angeschuldigte ist daher verdächtig, zu den angeklagten Taten des Hannoveraners durch Unterlassen Beihilfe geleistet zu haben. Zudem soll der Angeschuldigte Mitte Juni 2019 ebenfalls in der Wohnung in Hannover einmal den Jungen schwer sexuell missbraucht haben.
Die Angeschuldigten haben sich auch bezüglich dieser Tatvorwürfe nicht geäußert.
Der Verdacht gegen die Angeschuldigten hat sich nach der Auswertung eines im Rahmen von Durchsuchungen sichergestellten und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten aus Münster zuzurechnenden und von der Polizei decodierten ehemals passwortgeschützten Mobiltelefons ergeben.
Die Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Münster hat über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden.
Die Ermittlungen in dem Gesamtsachverhalt sind noch nicht abgeschlossen.
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