(jae) Am Abend des 31.10.2020 wurde durch besorgte Anwohner eine achtköpfige Gruppe Jugendlicher gemeldet, welche mit Gegenständen auf Wohnhäuser geworfen habe solle. Obwohl die beschriebene Örtlichkeit umgehend durch die eingesetzten Beamten aufgesucht wurde, konnten die Personen nicht mehr angetroffen werden. Wie sich im Rahmen eines Gesprächs mit den Anwohnern herausstellte, handelte es sich bei dem geworfenen Gegenstand um einen Schokoriegel. Weitere Umzüge augenscheinlicher Halloween-Anhänger wurden der Polizei nicht gemeldet.
An diesem letzten Wochenende vor dem anstehenden vierwöchigen Teil-Lockdown erfolgten zu unterschiedlichen Zeiten Kontrollen von Spielhallen und gastronomischen Betrieben in den zum Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Bad Nenndorf gehörenden Ortschaften. Im Fokus der Überprüfungen standen das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Schließzeiten. Wenngleich die kürzlich verhängte Sperrstunde außer Kraft gesetzt wurde, mussten die in der aktuellen Verordnung aufgeführten Betriebe ihre Türen für Gäste, Kundinnen und Kunden am 01.11.2020 spätestens um Mitternacht schließen. Wie erfreulicherweise festgestellt wurde, fanden die geltenden Schutzmaßnahmen im Großteil der kontrollierten Örtlichkeiten Anwendung. In Ausnahmefällen wurde auf die korrekte Trageweise der Mund-Nasen-Bedeckung hingewiesen.
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