BPOLI LUD: „Umzugshelfer“ werden ein Fall für die Bundespolizei bzw. für die Justiz

Zwei polnische Bürger hatten den eigenen Angaben nach einem Bekannten bei dessen Umzug innerhalb Deutschlands geholfen. Nun wurde einer der "Umzugshelfer" zu einem Fall für die Bundespolizei, der andere ein Fall für die Justiz(vollzugsanstalt).

Die 33 und 39 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum Mittwoch kontrolliert worden. Dabei saßen beide als Mitfahrer in einem polnischen Kleintransporter, den Bundespolizisten im Görlitzer Stadtpark gestoppt hatten.

Bei der Überprüfung der Personalien wurde zunächst festgestellt, dass dem 33-Jährigen vor ca. zwei Jahren das Recht auf Einreise und Aufenthalt entzogen worden war. Er hätte demnach bis Anfang 2024 gar nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Er erklärte dazu später, dass er zwar von dem Einreiseverbot wusste, er aber nicht mitbekommen habe, dass er sich auf deutschem Territorium befinde. Das habe er aus Versehen betreten, um dem Fahrer des Transporters bei seinem Umzug zu unterstützen. Das Versehen könnte sich nun möglicherweise rächen. Gegen ihn wurde Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz erstattet, anschließend wurde er nach Polen zurückgeschoben.

Für den 39-Jährigen endete der Ausflug in die Neißestadt mit der Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt. Bei der Kontrolle war ans Licht gekommen, dass das Amtsgericht Görlitz vor über vier Jahren einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen hatte, der Verurteilte die Geldstrafe aber bis dato nicht bezahlte. Die 500,00 Euro, die zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe fällig gewesen wären, fehlten schließlich auch gestern.

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