BPOLI MD: 220 Tage Gefängnis: 25-Jähriger reist trotz Wiedereinreisesperre erneut nach Deutschland ein und wird per Haftbefehl gesucht

Am Mittwoch, den 4. November 2020 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in Magdeburg gegen 18:45 Uhr einen 25-jährigen Mann. Der sich anschließende Abgleich seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem zeigte gleich zwei Ergebnisse an: So kam heraus, dass der nigrische Staatsbürger nach der Ablehnung seines gestellten Asylantrages im September des vergangenen Jahres nach Italien abgeschoben wurde und er für die Bundesrepublik Deutschland ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erhielt. Somit machte er sich wegen der wiederholten unerlaubten Einreise nach und des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland entgegen der Wiedereinreisesperre erneut strafbar und erhielt wegen dieser Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz eine Strafanzeige. Zudem lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vom Januar dieses Jahres vor. Demnach wurde der Gesuchte im August 2019 durch das Amtsgericht Eilenburg wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 2200 Euro oder 220 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da der Mann weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Diesen eröffneten ihm die Bundespolizisten und nahmen den Gesuchten fest. Da er die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er an die Justizvollzugsanstalt Burg übergeben. Die zuständige Ausländerbehörde wurde über den Verbleib des Mannes schriftlich in Kenntnis gesetzt.

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