Am Dienstagabend (3. November) hat die Bundespolizei auf der BAB 7 zwei in Griechenland registrierte Migranten aufgegriffen. Die Iraker hätten grundsätzlich ohne Probleme für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland einreisen dürfen. Die Bundespolizisten erkannten jedoch mehrere Rechtsverstöße, woraufhin unter anderem das Auto der Fahrgemeinschaft stehen bleiben musste.
Kemptener Bundespolizisten kontrollierten zwei irakische Insassen eines in Deutschland zugelassenen PKW in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen. Dabei wies sich der Fahrer des geliehenen Fahrzeugs mit seinen gültigen griechischen Flüchtlingsdokumenten aus. Außerdem legte der 31-Jährige einen irakischen internationalen Führerschein vor, den die Beamten jedoch als Fälschung entlarvten.
Der Beifahrer, der ebenso im Besitz gültiger griechischer Papiere war, gab an, zu seiner Frau und den fünf gemeinsamen Kindern nach Kiel reisen zu wollen. Die Bundespolizisten recherchierten, dass der Migrant, der seit 2018 in Griechenland als Schutzberechtigter registriert ist, im März dieses Jahres zudem in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte. Im Oktober hatte der 29-Jährige die Ausländerbehörde um die Einstellung seines Verfahrens und Herausgabe seiner griechischen Dokumente gebeten, um wieder nach Griechenland zurückreisen zu können. Da das Asylverfahren des Mannes jedoch nach wie vor nicht abgeschlossen ist, wurde sein Wiedereinreiseversuch jedoch unerlaubt. Die Bundespolizisten leiteten den Iraker nach der Anzeigenfertigung und Absprache mit der für ihn zuständigen Ausländerbehörde an diese weiter.
Die Beamten zeigten den Fahrzeuglenker zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, sowie Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise an. Aufgrund der vorliegenden Rechtsverstöße wurde auch sein Einreiseversuch unerlaubt, wofür er eine weitere Anzeige erhielt. Da eine direkte Überstellung der Person nach Griechenland derzeit nicht möglich ist, wiesen die Polizisten den Iraker nach Zahlung von 100 Euro Sicherheitsleistung nach Österreich zurück.
Die Beamten stellten das Auto sowie die Zulassungsbescheinigung sicher und informierten den Halter des Fahrzeugs, der sich nun wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss.
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