BPOL NRW: Haftstrafe umgangen – Bundespolizei zieht 1.140,- Euro ein

Am gestrigen Donnerstagmorgen wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul ein 41-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war.

Die Bundespolizei stellte bei dem türkischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen fest. Der Mann wurde bereits im Dezember 2016 vom Amtsgericht Altötting rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 15,- Euro verurteilt. Einen Teil der Geldstrafe hatte der Mann bereits in der Vergangenheit beglichen, jedoch stand noch ein Betrag von 1.140,- Euro offen. Der in Österreich lebende Mann konnte die verhängte Freiheitsstrafe umgehen, indem er die Zahlung der Geldstrafe bei der Bundespolizei leistete.

Dadurch konnte der 41-Jährige seine Reise in die Türkei doch noch antreten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.