Im Jahr 2017 erhofften sich zwei Schwarzangler eines kapitalen Fanges aus einem privaten Gewässer in Neu-Ulm und wurden in der Folge durch Polizeikräfte gestellt. Das Amtsgericht Neu-Ulm verurteilte die rumänischen Staatsangehörigen wegen gemeinschaftlicher Fischwilderei. Ein Schwarzangler wurde bereits im Jahr 2018 zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 523,50 Euro oder bei Nichtzahlung zu einer 15 tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Fahndung in den Nachtstunden des 5. November 2020 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel einen rumänischen Lkw-Fahrer am Rastplatz "Am Heidenholz" der A17. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde eine Fahndung zur Festnahme, aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wegen gemeinschaftlicher Fischwilderei, festgestellt. Jetzt drohte dem Fahrer ein Aufenthalt in einer Haftanstalt in Sachsen. Der 29-Jährige bezahlte die Geldstrafe noch vor Ort bei der Bundespolizei in Breitenau und durfte seine Fahrt im Lkw fortsetzen.
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