Verkehrsunfallflucht Am Freitag, 06.11.2020, gg. 16:30 Uhr, ereignete sich eine Verkehrsunfallflucht auf dem Parkplatz eines Mehrparteienhauses im Mühlenweg 35 in Schortens. Demnach meldete ein Zeuge, dass ein weißer Lieferwagen gegen das Mauerwerk eines Mehrfamilienhauses gefahren sei. Im Anschluss habe sich die Fahrzeugführerin vom Unfallort entfernt, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Im Nachgang konnte die Unfallverursacherin aufgrund der Zeugenaussage ermittelt werden. Am Mauerwerk sowie an dem verursachenden Fahrzeug entstand Sachschaden.
Verkehrsunfall mit leichtverletzter Person Am Freitag, 06.11.2020, gg. 18:15 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall in der Accumer Straße, Höhe Hausnummer 5 in Schortens. Eine 54-jährige Fahrerin eines Pkw Ford beabsichtigte von der Birkenstraße kommend, an der Kreuzung Accumer Straße / Birkenstraße / Barkel, nach rechts auf die Accumer Straße abzubiegen. Dabei übersah sie eine vorfahrtberechtigte 54-jährige Pedelec-Fahrerin, welche auf dem Radweg querte. Es kam zum Zusammenstoß im Einmündungsbereich. Die Radfahrerin stürzte auf die Fahrbahn und verletzte sich leicht. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis/Verstoß Pflichtversicherungsgesetz sowie Kraftfahrzeugsteuergesetz/Verdacht Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln Am Samstag, 07.11.2020, gg. 12:22 Uhr meldete eine aufmerksame Zeugin einen Pkw Renault ohne Zulassung fahrend, auf der Bundesstraße 210, in Fahrtrichtung Wittmund. Das Fahrzeug kann durch eingesetzte Streifenbesatzungen angehalten werden. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass das Fahrzeug keine amtliche Zulassung hat. Des Weiteren kann der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Der 37-jährige Mann erweckte zudem den Eindruck unter Einfluss von berauschenden Mitteln zu stehen. Ein auf freiwilliger Basis angebotener Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,19 Promille. Des Weiteren schien der Fahrer des Pkw aufgrund seines Verhaltens unter Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen. Da ein angebotener Urinschnelltest vehement abgelehnt wurde, erfolgte eine Blutentnahme durch einen Arzt. Entsprechende Strafverfahren wurden gegen den Fahrzeugführer eingeleitet.
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