Bundespolizei am Hamburg Airport: Springmesser im Handgepäck sorgt für Ärger, Nötigung wird teuer

Freitagnachmittag wollte ein 21-jähriger rumänischer Staatsbürger nach Chisinau fliegen. Bei der Sicherheitskontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck ein verdächtiger Gegenstand auf. Daraufhin wurden die Beamten der Bundespolizei hinzugerufen und überprüften den Inhalt genauer. Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Springmesser befindet. Dies ist nach dem Waffengesetz jedoch ein verbotener Gegenstand. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Das Springmesser wurde sichergestellt. Außerdem hatte er eine Sicherheitsleistung von 400 Euro zu zahlen. Anschließend konnte der Mann weiterreisen.

Am Samstagmittag war ein 28-jähriger Bulgare auf dem Weg nach Varna und stellte sich bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Köln gesucht wurde. Diese hatte den Mann im November 2019 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro verurteilt. Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 600 blieben ihm die 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen. Seinen Flug verpasste er jedoch.

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