Ein 19-Jähriger fuhr am Samstagabend mit dem RE 4364 aus Berlin kommend nach Rostock. Als er bei der Überprüfung des Fahrausweises durch die Zugbegleiterin angesprochen wurde, händigte er dieser einen Berechtigungsausweis der Bundeswehr aus. Dieser gilt in Verbindung mit dem Truppenausweis als Fahrkarte. Den Truppenausweis konnte der Mann allerdings nicht vorlegen. Da die Zugbegleiterin Zweifel an der Gültigkeit des Berechtigungsausweises hatte und kein Truppenausweis vorgezeigt werden konnte, kaufte der 19-Jährige ein Ticket. Das Bauchgefühl der Zugbegleiterin, dass hier etwas nicht stimme, veranlasste sie dazu, die Bundespolizei zu informieren. Diese nahmen sich des Mannes am Hauptbahnhof Rostock an und stellten fest, dass das Gültigkeitsdatum des Berechtigungsausweises offensichtlich verändert wurde und der junge Mann auch kein Bundeswehrangehöriger mehr ist. Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und versuchten Betruges eingeleitet.
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