BPOLI LUD: Quarantäne gegen Katzen und einen Hundewelpen angeordnet

Bekanntermaßen wird das Wort Quarantäne derzeit fast nur noch im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verwendet. Wenn jedoch Verstöße gegen das Tiergesundheitsgesetz vorliegen und dabei betroffene Tiere festgestellt werden, sind diese oftmals zu isolieren. D.h., die zuständige Behörde ordnet unter entsprechenden Voraussetzungen die Quarantäne.

Eine solche Anordnung hat gestern das Görlitzer Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt gegen zwei Sphinx- und drei Maine-Coon-Katzen sowie einen Labrador-Welpen getroffen. Die Samtpfoten und der Vierbeiner waren am Montagmorgen im Pkw eines polnischen Mannes (47) entdeckt worden. Den 47-Jährigen hatten Bundespolizisten zuvor an der Autobahnschlussstelle Görlitz angehalten. Er erklärte später, er sei Tierhändler und würde die betreffenden Katzen und den Hund nach Deutschland, Frankreich und in die Schweiz liefern. Letztlich führten auch Widersprüche in den mitgeführten Dokumentationen über die Tiere zu der behördlichen Entscheidung. Gegen den Händler wurde Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz erstattet.

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