Am Montagmorgen (9. November) hat die Bundespolizei auf der BAB 96 zwei Migranten trotz gültiger Reisedokumente der unerlaubten Einreise überführt und sie später nach Österreich zurückgewiesen. Einer der Männer hatte zudem einen gefälschten Pass dabei, den er in seinem Reisegepäck gut versteckt hatte.
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten zunächst unabhängig voneinander einen syrischen und einen palästinensischen Reisenden am Grenzübergang Hörbranz. Der in den Niederlanden wohnhafte Syrer wies sich gegenüber den Beamten mit seinen niederländischen Flüchtlingsdokumenten aus. Der Palästinenser legte seinen palästinensischen Reisepass und griechischen Aufenthaltstitel vor. Damit wären die beiden Businsassen grenzpolizeilich für einen maximal dreimonatigen Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Deutschland berechtigt.
Der Palästinenser, der lediglich 60 Cent mitführte, gab in seiner Befragung an, auf dem Weg nach Stuttgart und Frankfurt/Main zu sein, um dort Freunde zu besuchen. Das Geld für die anschließende Rückreise nach Griechenland wolle er sich leihen. Während der Befragung involvierte sich der vor dem Befragten sitzende Syrer, der angab, dass sich die beiden Männer bereits vom Mailänder Busbahnhof kennen. Die Reisebekanntschaft plauderte aus, dass der Palästinenser nach seinem Besuch einen dauerhaften Aufenthalt in Dänemark oder den Niederlanden anstrebe. Der Palästinenser gab später gegenüber den Polizisten zu, nicht nach Griechenland zurückkehren zu wollen.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass der 36-jährige Syrer im Zusammenhang mit Urkunden- und Schleusungsdelikten bereits polizeibekannt war und den Palästinenser bei der Reise unterstützt und spätere Hilfe zugesagt hatte. Die Beamten fanden außerdem bei der Durchsuchung, versteckt in einer Verpackung eines Handyladekabels, einen verfälschten schwedischen Reisepass auf. Eigenen Angaben zufolge hatte der Migrant den Pass für 1.000 Euro für seinen in Syrien lebenden Bruder erworben.
Da der 28-jährige Palästinenser die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllte, erhielt er eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Da auch der Einreiseversuch des Syrers durch die Begehung von Straftaten unerlaubt wurde, zeigten die Bundespolizisten den Beschuldigten ebenso wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Beihilfe und Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen an. Die Beamten wiesen die beiden Männer jeweils nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurück.
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