Tamm: Fußgängerin schwer verletzt
Schwere Verletzungen hat sich eine Fußgängerin am Montag bei einem Verkehrsunfall auf der Bahnhofsstraße in Tamm zugezogen, als sie die Straße überqueren wollte. Die 24-jährige Fahrerin eines Smart bog gegen 11.50 Uhr von einem Parkplatz am Bahnhof auf die Bahnhofsstraße in Richtung Ludwigsburger Straße nach links ab und übersah die Fußgängerin. Durch die Kollision wurde die Frau auf die Motorhaube geschleudert und kam auf der Straße zum Liegen. Sie wurde schwer verletzt vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 1.500 Euro.
Kornwestheim: Fahrer eines orangefarbenen Traktors nach Unfall flüchtig
Das Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154 1313-0, sucht nach Zeugen, die eine Unfallflucht auf der Stuttgarter Straße in Kornwestheim beobachtet haben, oder Hinweise zu dem gesuchten Fahrzeuglenker geben können. Am Montag gegen 14.40 Uhr wartete der noch unbekannte Fahrer eines orangefarbenen Traktors an der Ampel der linken Spur zur Jakobstraße. Neben ihm befand sich eine 51-jährige Renault-Fahrerin auf der rechten Spur, die ebenfalls auf eine grüne Ampel wartete, um in die Lange Straße einzufahren. Als die Ampel für den Traktor auf grün schaltete, bog dieser nach links ab. Der angehängte Pflug scherte dabei nach rechts aus und beschädigte das Dach des Renault erheblich. Trotz hupender Fahrzeugführer, die das Geschehen beobachteten, setzte der Traktor-Fahrer seine Fahrt fort. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 5.000 Euro.
Remseck am Neckar-Aldingen: 15-Jähriger ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss unterwegs
Der 15-jährige Fahrer eines Motorrollers wurde am Montag gegen 21.30 Uhr auf der Kornwestheimer Straße in Aldingen durch Beamte des Polizeireviers Kornwestheim kontrolliert. Dabei stellte sich nicht nur heraus, dass der Jugendliche nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Polizisten bemerkten bei ihm auch Anzeichen für den vorangegangenen Konsum von Betäubungsmitteln. Nach einem positiven Vortest musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Der Jugendliche wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss angezeigt. Im Anschluss der Maßnahmen wurde er in die Obhut eines Erziehungsberechtigten übergeben.
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