In dem Fall des am 14.09.2020 in der Altstadt in Celle überfallenen Juweliergeschäfts, bei dem zwei mutmaßliche Täter getötet wurden, hat die Polizei Celle gestern einen 37-jährigen mutmaßlichen Mittäter in Waltrop in Nordrhein-Westfalen verhaftet.
Dem Beschuldigten, der ein Bruder des bei dem Überfall getöteten mutmaßlichen 35-jä;hrigen Täters ist, wird gemeinschaftlich begangener, versuchter schwerer Raub vorgeworfen. Er soll in Kenntnis aller Umstände mit seinen beiden Mittätern gemeinsam mit einem PKW zur Durchführung des Überfalls nach Celle gereist sein, wo er das Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Celler Altstadt in der Nähe des Juweliergeschäfts abgestellt habe. Während seine Mittäter das Fahrzeug verlassen und darauf das Juweliergeschäft bewaffnet überfallen haben sollen, soll der Beschuldigte auf die Rückkehr seiner Mittäter gewartet haben, um mit diesen anschließend gemeinsam mit dem Fahrzeug zu fliehen. Nachdem der Überfall gescheitert war, habe der Beschuldigte Celle allein mit dem PKW verlassen.
Nach umfangreichen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden erließ das Amtsgericht Celle auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den 37-jährigen Mann. Er wurde daraufhin Donnerstagmorgen in einer Wohnung in Waltrop in Nordrhein-Westfalen durch Ermittler der Polizei Celle mit Unterstützung des örtlichen Sondereinsatzkommandos Münster verhaftet. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung fanden die Ermittler weitere Beweismittel. Das mutmaßliche Fluchtfahrzeug wurde bereits im Oktober d. J. beschlagnahmt.
Im Rahmen seiner Vorführung vor dem Amtsgericht Celle äußerte der Beschuldigte sich zu dem Vorwurf nicht.
Die Ermittlungen in diesem Fall dauern an.
In dem Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber des Juweliergeschäfts, der die zwei mutmaßlichen Täter bei dem Überfall getötet haben soll, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Es stehen noch die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen kriminaltechnischen Untersuchungen der sichergestellten Schusswaffen aus.
Weitere Auskünfte können gegenwärtig nicht getätigt werden.
Lars Janßen (Oberstaatsanwalt) Pressesprecher
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