Rüsselsheim: Bistrobesitzer schert sich offenbar nicht um Coronaregeln

Von Zeugen wurde die Polizei in der Nacht zum Freitag (13.11.), gegen 0.20 Uhr, darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bistro in der Weisenauer Straße, entgegen der geltenden Coronaverordnungen für Gastronomiebetriebe, geöffnet sein soll. Gästen würde auf Klopfen der Eintritt gewährt.

Eine Überprüfung durch eine Streife ergab, dass sich im Gastraum der Besitzer des Lokals sowie drei Gäste, die nicht aus einem gemeinsamen Haushalt stammten, aufhielten. Zudem waren deutliche Anzeichen erkennbar, dass die im Schankraum befindlichen Spielautomaten zuvor benutzt sowie alkoholische Getränke ausgeschenkt wurden. Die Beamten erhoben die Personalien der Anwesenden und beendeten das Treiben.

Von der Polizei wird das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Den Wirt erwartet nun ein Bußgeldverfahren.

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