In den vergangenen Tagen haben die Beamten der Polizei Höxter im Kreisgebiet mehrere Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung in Fahrzeugen festgestellt und in einzelnen Fällen auch Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gefertigt.
Zum Beispiel war auf der B 252 bei Brakel-Siddessen am 11. November, gegen 0.25 Uhr, im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeug aufgefallen, in dem sich drei Personen aus drei verschiedenen Haushalten ohne Schutzmaske aufhielten.
Eine ähnliche Feststellung trafen die Beamten in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall bei Steinheim am 10. November gegen 23.40 Uhr. Hier hatten sich in einem Fahrzeug, das in einen Graben geraten war, ansonsten aber unbeschädigt blieb, vier Personen aus vier unterschiedlichen Haushalten aufgehalten.
Auch bei einer Verkehrskontrolle in Höxter am 12. November ergaben sich drei Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, weil die Personen im Auto sich nicht an die Corona-Schutzverordnung gehalten haben. Mehr noch: Als die Beamten gegen 1.30 Uhr den BMW am Küsterweg überprüfen wollten, reagierten die drei kontrollierten Personen aggressiv, so dass noch eine Anzeige wegen Personalienverweigerung gestellt wurde. Zusätzlich wurden die festgestellten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit einer weiteren Anzeige geahndet.
Grundsätzlich appelliert die Polizei im Kreis Höxter daran, auch bei Fahrten mit mehreren Personen in einem Auto auf die Kontaktbeschränkungen gemäß der Corona-Schutzverordnung zu achten. Da in einem Auto die vorgeschriebenen Mindestabstände naturgemäß schlecht eingehalten werden können, dürfen hier nur Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten zusammenkommen. "Diese Maßnahme dient auch dem eigenen Schutz", appelliert Norbert Lammers, Direktionsleiter Verkehr der Kreispolizeibehörde Höxter, an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer.
Bei Fahrgemeinschaften zur Arbeitsstelle oder auch bei gemeinsamen Fahrten zu Schule werde aber geduldet, wenn sich Kollegen oder Kinder aus mehreren Haushalten im Auto sammeln. Ähnlich wie bei einer Fahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr ist dann von den Mitfahrern eine Alltagsmaske zu tragen. Und: Diese Ausnahme gilt nur für beruflich oder schulisch veranlasste Fahrten, nicht für Freizeitbeförderungen. "Die Polizeibeamten werden das im Einzelfall überprüfen und immer mit Augenmaß bewerten", kündigt Norbert Lammers weitere Kontrollen an.
Bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung drohen zum Beispiel Bußgelder von 250 Euro pro Person, wenn die Kontaktbeschränkungen nicht befolgt werden. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. /nig
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