Freitag, 13.11.2020 Verkehrsunfall mit schwerverletztem Radfahrer Bockhorn / Steinhausen - Am Freitagnachmittag kommt es zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Radfahrers und eines Pkw. Ein 56-jähriger Radfahrer befährt die Landesstraße in Steinhausen in Richtung Bockhorn. Aus der Schwoonstraße beabsichtigt eine 44-jährige Pkw-Fahrerin zum gleichen Zeitpunkt in die Landesstraße einzufahren. Während des Einfahrens übersieht sie den herannahenden Radfahrer und es kommt zum Zusammenstoß beider Verkehrsteilnehmer. Der Radfahrer erleidet bei dem Zusammenstoß mutmaßlich eine Rippenfraktur und wird schwerverletzt zur medizinischen Versorgung stationär im Krankenhaus in Sanderbusch aufgenommen. Weiterhin entsteht Sachschaden an beiden Fahrzeugen. Freitag, 13.11.2020 Verkehrsunfallflucht - Fahrer ermittelt und Führerschein sichergestellt Bockhorn - Auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes Am Markt in Bockhorn kommt es am frühen Freitagabend zu einem Zusammenstoß zwischen einem ausparkenden und einem abgestellten Pkw. Zeugen beobachten wie der Pkw-Fahrer aus seinem Fahrzeug aussteigt und sich den angerichteten Schaden anschaut. Anschließend fährt der Fahrer jedoch davon, ohne sich um seine Pflichten als Unfallbeteiligter gekümmert zu haben. Anhand der durch die Zeugen angegeben Fahrzeugdaten konnte die Halterin des Pkw und damit der 18-jährige Fahrzeugführer ermittelt werden. Da der angerichtete Fremdschaden nicht unerheblich war wurde die noch vorhandene Prüfbescheinigung begleitetes Fahren durch die Polizei sichergestellt. Einen Führerschein hatte der gerade erst 18 Jahre alt gewordene Unfallverursacher noch nicht beantragt. Das Fahren führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ist ihm ab sofort untersagt. Auf ihn kommt ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu. Samstag, 14.11.2020 Verstoß gegen Nds. Corona-Verordnung Zetel - Aufgrund eines anonymen Hinweises erfolgt die Überprüfung einer Anschrift in der Wehdestraße in Zetel. Festgestellt werden mehrere feiernde Personen in einer Wohnung. Die Zusammensetzung der Gruppe entspricht nicht den Vorgaben der aktuell gültigen Fassung der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Die Feierlichkeit wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten beendet. Gegen die fünf feiernden Personen sind Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.
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