Zwei Festnahmen am Hamburg Airport: Fahren ohne Fahrerlaubnis wird teuer, Flug verpasst, Ordnungswidrigkeit hat Folgen

Am Freitagnachmittag wollte ein 52-jähriger Libanese von Hamburg nach Istanbul reisen und ging zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht wurde. Diese hatte ihn im September 2020 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro verurteilt. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 115,50 Euro. Bisher wurden lediglich 60 Euro gezahlt, sodass nun 955,50 Euro fällig waren. Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme blieben ihm die 84 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen. Seinen Flug verpasste er jedoch.

Sonnabendmittag wurde ein 36-jähriger Türke bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle überprüft. Er war auf dem Weg nach Istanbul. Die Beamten der Bundespolizei stellten fest, dass der Mann seit März 2020 von der Staatsanwaltschaft Itzehoe wegen eines Vergehens gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gesucht wurde. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zu zahlen. Er konnte zahlen und musste somit nicht für 16 Tage in Erzwingungshaft. Anschließend konnte er weiterreisen. Welche Ordnungswidrigkeit der Mann begangen hat, konnte leider nicht ermittelt werden.

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