Intensivierter Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder bei der Pandemiebekämpfung. Bundespolizeidirektion Berlin zieht Zwischenbilanz für die ersten beiden Einsatzwochen.

Zwischenbilanz für die ersten beiden Einsatzwochen in Berlin und Brandenburg: knapp 7.700 Ermahnungen ausgesprochen.

Seit dem 2. November 2020 hat die Bundespolizei den Einsatz zur Pandemiebekämpfung weiter intensiviert. Einsatzkräfte der Bundespolizeidirektion Berlin waren in Bahnhöfen, Zügen, auf den Flughäfen in Berlin und Brandenburg sowie an der deutsch-polnischen Landgrenze unterwegs, um einen zusätzlichen Beitrag für die Bundesländer bei der Pandemiebekämpfung zu leisten.

Vom 2. bis 15. November 2020 musste die Bundespolizei bei den Kontrollmaßnahmen in Berlin und Brandenburg 7.709 Personen ansprechen, weil sie gegen die Maskenpflicht und damit gegen die Eindämmungsverordnungen der Länder verstoßen haben. Nach Ermahnungen setzten diese Personen ihren Weg fort. In 34 Fällen informierten die Einsatzkräfte die Gesundheitsämter, um ein Bußgeldverfahren zu initiieren.

Die Maßnahmen der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder bei der Pandemiebekämpfung werden fortgesetzt. Zwar sind Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz Aufgaben der Gesundheitsämter, in Amtshilfe der Ordnungsämter und in Vollzugshilfe der Polizeien der Länder. Gleichwohl leistet die Bundespolizei im Rahmen der eigenen Aufgaben an den Grenzen, in Flughäfen und im Bahnbereich hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung, gerade zu einem Zeitpunkt, der von deutlich steigenden Infektionszahlen geprägt ist. Dabei gilt es, die Länder zu unterstützen.

Hintergrund:

Bundespolizisten befragten verstärkt Reisende an den Grenzen und Flughäfen und weisen auf die entsprechenden Quarantänevorschriften der Länder hin. Die Einsatzkräfte verteilen Informations-Flyer an die Reisenden, insbesondere aus Risikogebieten, und unterstützen die örtlichen Gesundheits- und Ordnungsämter bei der stichprobenhaften Überprüfung der Aussteigerkarten bzw. digitalen Einreiseanmeldungen.

Auch auf den Bahnhöfen und in Zügen hat die Bundespolizei die Präsenz erhöht - im Fokus steht der morgendliche und abendliche Berufsverkehr auf der Schiene. Dort überwacht die Bundespolizei die Einhaltung der Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes.

In Zweifelsfällen informieren die Kräfte die Gesundheitsämter, damit Bußgeldverfahren eingeleitet werden können.

Dass diese Maßnahmen erforderlich sind, zeigt beispielhaft ein Sachverhalt aus Berlin - Tempelhof-Schöneberg:

Gegen Mittag des 8. November 2020 sprachen Beamte der Bundespolizei einen Reisenden auf dem Ringbahnsteig des S-Bahnhofs Berlin Südkreuz an und wiesen ihn auf die Trageverpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes im Bahnhof hin. Der Aufforderung kam der türkische Staatsangehörige nicht nach und beleidigte die Einsatzkräfte fortlaufend bis zum Abschluss der polizeilichen Maßnahmen. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den 39-Jährigen ein und informierte das zuständige Gesundheitsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.

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