BPOLI C: Sitzungshaftbefehl – Bundespolizei nimmt 35-Jährigen fest

Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierte am 14.11.2020 gegen 19:30 Uhr am Hauptbahnhof einen 35-jährigen Deutschen.

Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn, ein Sitzungshaftbefehl des Amtsgericht Döbeln sowie eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorliegen. Er war als Angeklagter der Hauptverhandlung im September 2018 wegen gefährlicher Körperverletzung unentschuldigt ferngeblieben und bis dato unbekannten Aufenthalts.

Die Beamten eröffneten ihm den Haftbefehl und nahmen ihn zur weiteren polizeilichen Bearbeitung mit ins Revier am Chemnitzer Hauptbahnhof. Bei der Durchsuchung der Person und der mitgeführten Sachen stellten die Kollegen eine geringe Menge Betäubungsmittel fest. Des Weiteren wurden zwei Fahrzeugscheine aufgefunden. Eine Überprüfung dieser ergab, zwei Ausschreibungen zur Eigentumssicherung (abhanden gekommen durch Diebstahl).

Die Drogen und die Fahrzeugscheine wurden sichergestellt.

Der 35-Jährige wurde dem Haftrichter am Amtsgericht Chemnitz vorgeführt und anschließend in die JVA Görlitz eingeliefert.

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