Die Polizei im Kreis Minden-Lübbecke hat am vergangenen Wochenende bei Einsätzen in Bad Oeynhausen, Minden und Espelkamp am vergangenen Wochenende 21 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet. Zudem wurden am Sonntagvormittag in Bad Oeynhausen und Espelkamp die Gottesdienste mehrerer Glaubensgemeinschaften überprüft. Hier kam es zu keinerlei Beanstandungen.
In Bad Oeynhausen überprüfte eine Streifenwagenbesatzung am frühen Sonntagmorgen auf der Mindener Straße einen Pkw. Dabei stellten die Beamten fest, dass die fünf Insassen aus drei Hausständen stammten und keiner der in Minden und Petershagen wohnhaften Personen im Alter von 20 bis 26 Jahren in dem engen Fahrzeugraum eine Mund-Nase-Bedeckung trug.
Am späten Samstagabend rückten die Einsatzkräfte in Minden zur Kuhlenstraße aus. Nach einem Hinweis trafen die Polizisten gegen 22.30 Uhr auf einem Schulgelände elf junge Leute im Alter von 15 bis 20 Jahren an. Die Gruppe hielt sich nicht an die Regeln der Corona-Schutzverordnung, indem sie keinerlei Mund-Nase-Bedeckung trugen und sehr nahe beieinander standen. Hinweise, dass die Personen dort feierten, stellten die Beamten nicht fest. Nach den erfolgten Personalienfeststellungen erhielt die Gruppe einen Platzverweis.
Bereits am Freitagabend mussten die Ordnungshüter in der Breslauer Straße in Espelkamp einschreiten, da sich vor einem Kiosk eine fünfköpfige Gruppe von Männern im Alter von 21 bis 53 Jahren aufhielt und dabei dauerhaft den Mindestabstand unterschritt und keine Mund-Nase-Bedeckung trug. Zu dem Quintett gehörte auch der Kioskbetreiber, der gegenüber den Beamten betonte, er habe die vor seinem Geschäft stehenden Personen mehrfach auf ihr ordnungswidriges Verhalten aufmerksam gemacht. Die widersprachen und wiesen darauf hin, dass sich auch der Betreiber selbst über längere Zeit in der Gruppe ohne Mund-Nasen-Schutz aufgehalten habe. Daraufhin stellten die Einsatzkräfte die Personalien aller Beteiligten fest, die jeder aus einem anderen Haushalt stammten. Gegen das Quintett wurden Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gefertigt.
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