Videowagen im Einsatz – diverse massive Geschwindigkeitsverstöße festgestellt – Fahrzeug und Führerschein eines Rasers wurden beschlagnahmt

Am vergangenen Wochenende führte eine Videowagenbesatzung des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Altentreptow eine Verkehrsüberwachung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durch. Besonderes Augenmerk legten die Beamten dabei auf die zweispurigen Straßen in Neubrandenburg, da auf diesen wiederholt Raser die Verkehrssicherheit gefährden.

Am 13.11.2020 gegen 22 Uhr fiel den Beamten auf der Neustrelitzer Straße stadtauswärts ein schnell fahrendes Fahrzeug der Marke Audi auf. Sie folgten dem Fahrzeug und konnten in der weiteren Folge diverse Geschwindigkeitsverstöße beweissicher dokumentieren. Der Höhepunkt der Raserei des Audifahrers ereignete sich in der Straße Am Gartenbau in Neubrandenburg. Diese Straße ist nur knapp 5 m breit und verfügt über einen integrierten Radweg, so dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle auf 30 km/h begrenzt ist. Der rücksichtslose Fahrzeugführer fuhr hier allerdings über 120 km/h und musste in den Kurven den Gegenfahrstreifen mitbenutzen. Auf einer folgenden Alleenstraße fuhr er zudem bei erlaubten 70 km/h eine Geschwindigkeit von über 130 km/h.

Aufgrund dieser rasanten Fahrweise gelang es den Polizeibeamten erst in der Ortschaft Bargensdorf, den Fahrzeugführer zu stoppen. Mit den Taten konfrontiert und trotz Belehrung äußerte der 27-jährige deutsche Fahrzeugführer, dass 120 km/h ganz normal sind und er das doch immer fahren würde. Obwohl er alleine unterwegs war, leiteten die Beamten gegen den 27-jährigen, aus der Müritzregion stammenden Audifahrer, ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des sog. Verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß §315d StGB ein. Demnach handelt auch der Fahrzeugführer strafbar,

"...wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zur erreichen."

Bei Verurteilung drohen dem Pkw-Fahrer eine Geldstrafe oder sogar bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.

Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 27-Jährige in der Vergangenheit wiederholt mit Verkehrsstraftaten polizeilich in Erscheinung getreten war. So wurde gegen ihn unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung im Straßenverkehr und mehreren Fahrten ohne erforderliche Fahrerlaubnis ermittelt. Erst im März 2020 wurde dem 27-Jährigen seine Fahrerlaubnis nach einem richterlichen Entzug neu erteilt. Aus diesen Gründen wurde die Bereitschaftsstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg über den Sachverhalt informiert. Diese ordnete die sofortige Beschlagnahme des Führerscheins sowie des Audi A6 an. Bis zu einer richterlichen Entscheidung ist es dem 27-Jährigen nun untersagt, Kraftfahrzeuge jeglicher Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

In der Nacht von Freitag zum Samstag konnten die Beamten einen weiteren Raser feststellen. Ein 20-jähriger Fahranfänger aus dem Friedländer Bereich wurde mit seinem VW in der Woldegker Straße in Neubrandenburg bei erlaubten 50km/h mit 101 km/h (nach Abzug der Toleranz) gemessen. Der 20-Jährige muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 560 Euro, 2 Punkten und zwei Monaten Fahrverbot rechnen.

Auch in der Nacht von Samstag zu Sonntag stellten die Beamten mehrere Raser in Neubrandenburg fest. Gegen 21:30 Uhr fiel den Beamten auf dem Friedrich-Engels-Ring ein Skoda auf, welcher mit Geschwindigkeiten bis zu 110 km/h bei erlaubten 50km/h fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle des 23-jährigen deutschen Fahrers stellten die Beamten zudem Atemalkoholgeruch fest. Der anschließend durchgeführte Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,16 Promille ergeben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet und sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

Weiterhin wurde ein 19-Jähriger aus dem Bereich der Feldberger Seenlandschaft gefilmt, wie er mit seinem Audi in der Nähe von Burg Stargard mit über 156 km/h fuhr bei erlaubten 100 km/h fuhr. In einer Ortschaft auf der Strecke nach Feldberg wurde er zudem mit 94 km/h gemessen. Allein wegen dieser Überschreitung von 44 km/h muss der Fahranfänger aufgrund des unterstellten Vorsatzes mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges aufgrund des ausgebauten Luftfilters und des nichtzulässigen Chiptunings erloschen ist.

Auch in der gestrigen Nacht vom Sonntag zum Montag haben die Polizeibeamten einen Raser ins Visier genommen. Gegen 23:30 Uhr konnten sie einen 24-jährigen Neubrandenburger messen, der in der Demminer Straße mit 61 km/ h zu viel unterwegs war. Diesen sich den Beamten gegenüber uneinsichtig zeigenden Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 960 Euro, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte.

Neben den hier genannten Sachverhalten haben die Beamten sieben weitere Fahrzeugführer festgestellt, die deutlich zu schnell gefahren sind, so dass Bußgelbverfahren eingeleitet wurden. Die Polizei appelliert an die Vernunft der Fahrzeugführer: Bitte nehmt das Fuß vom Gas - für eure Sicherheit und die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer! Wir werden weiter kontrollieren, Strafverfahren einleiten sowie im Einzelfall Führerscheine und auch Fahrzeuge beschlagnahmen.

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Diana Mehlberg
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