Die Polizeidirektion Bad Segeberg kündigt erneut Anhalte- und Sichtkontrollen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität an. Die Bekämpfung der Wohnungseinbruchdiebstähle ist Schwerpunkt innerhalb der Polizeidirektion Bad Segeberg.
Sämtliche Aspekte, die mit dieser Aufgabe einhergehen, genießen hohe Priorität. Dies wird insbesondere durch die Intensivierung polizeilicher Maßnahmen wie beispielsweise regelmäßig stattfindender Einbruchschutzveranstaltungen und Präventionsstreifen, der Erhöhung der polizeilichen Präsenzen zu tatrelevanten Zeiten, sowie nicht zuletzt durch die Bildung eines speziellen Sachgebietes, dem Sachgebiet 4 der Kriminalpolizei Pinneberg, deutlich.
Darüber hinaus wird die Polizei in den Kreisen Pinneberg und Segeberg ab dem 18. November 2020 sogenannte Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum durchführen.
Eine entsprechende Anordnung gemäß § 180 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein wurde vom Leitenden Polizeidirektor, Herrn Andreas Görs, unterzeichnet und gilt zunächst bis zum 15. Dezember 2020.
Die Polizei darf im Geltungsbereichen der Kontrollen Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen.
Die Region grenzt in weiten Teilen unmittelbar an die Metropole Hamburg an und verfügt über Hauptverkehrswege wie beispielsweise der Autobahnen 7 und 23, der Bundesstraße 4, 431, 432 sowie über U-Bahn, S-Bahn- und AKN-Bahnlinien. Der gesamte Bereich bietet eine Vielzahl an Tatgelegenheiten und dient Tätergruppierungen aus der benachbarten Hansestadt als Reiseweg in weitere Regionen des Landes Schleswig-Holstein.
Neben wirtschaftlichen Folgen eines jeden Einbruchs sind die psychischen Belastungen für die Opfer erheblich. Vor diesem Hintergrund ist jeder Einbruch ein Einbruch zu viel. Die bisherigen Kontrollen der Polizei fanden bei den betroffenen Verkehrsteilnehmern sowie bei den Anwohnern stets großen Zuspruch. Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, da sie einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren.
Die im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse wertet die Polizei mit dem Ziel Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen nachvollziehen zu können sorgfältig aus. Näheres zu den Anhalte- und Sichtkontrollen ist der Homepage der Landespolizei unter www.polizei.schleswig-holstein.de unmittelbar zu entnehmen. Unter der Rubrik Einbruchsbekämpfung sind darüber hinaus die zehn FAQs zur Einbruchsbekämpfung gelistet. Unverändert gilt der Grundsatz, bei verdächtigen Wahrnehmungen schnellstmöglich den Notruf der Polizei zu wählen. Die 110 ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität.
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