München - Um die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wirksam zu unterstützen, hat die Bundespolizeidirektion München seit dem 2. November 2020 ihren grenz- und bahnpolizeilichen Einsatz intensiviert. Die verstärkte Aufgabenwahrnehmung im originären Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei betrifft Züge, Bahnhöfe, Grenzübergänge sowie den 30-Kilometer-Gürtel entlang der Grenze.
Dabei werden im Grenzraum auch Befragungen der Reisenden, ob ein Aufenthalt in Risikogebieten vorliegt, durchgeführt und gegebenenfalls Hinweise auf die bayerischen Quarantänevorschriften gegeben. In Zweifelsfällen wird das zuständige Gesundheitsamt informiert, z. B. für weitere Nachverfolgungen. Im bahnpolizeilichen Bereich achtet die Bundespolizei darauf, dass Reisende in Zügen und auf Bahnhöfen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Bei Uneinsichtigen wird das zuständige Gesundheitsamt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens informiert.
In den ersten zwei Wochen (2. bis 16. November) sprachen die Beamten der Bundespolizei in Bayern rund 7.200 Personen an und wiesen sie auf die bestehende Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung hin. Zur Ahndung leitete die Bundespolizei knapp über 200 Fälle an die zuständigen Behörden weiter.
Antworten auf häufig gestellte Fragen, auch im Hinblick auf die Einreisebeschränkungen im außereuropäischen Luft - und Seeverkehr, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter folgendem Link: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html
Quarantäneregelungen und Corona-Tests:
Die Maßnahmen gegen Sars-CoV-2 fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsbehörden. Bei Fragen hinsichtlich der Corona-Bestimmungen in Bayern, z. B. Quarantäneregelungen, ist das bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Die Bilder können für redaktionelle Zwecke mit der Quellenangabe "Bundespolizei" verwendet werden.
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