(swe). Am 18. November kaufen ein 49-jähriger Rintelner und seine 45-jährige Frau in Monheim ein gebrauchtes Fahrzeug für einen Kaufpreis von 19.000 Euro. Der Verkäufer des Fahrzeug übergibt ihm dabei die notwendigen Zulassungsbescheinigungen sowie einen Original-Fahrzeugschlüssel. Ein Kaufvertrag wird abgeschlossen, der Verkäufer zeigt seinen Pass und das Paar geht davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Das Geld wird in bar übergeben. Am 19. November wollen beide das Fahrzeug in der Zulassungsstelle in Rinteln zulassen. Dabei fällt der Mitarbeiterin der Zulassungsstelle auf, dass die sogenannte "FIN", die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, in den Auskunftssystemen einliegt als in den Niederlanden gestohlen. Die Polizei wird informiert. Bei den weiteren Überprüfungen stellt sich heraus, dass die vom Verkäufer angegebene Anschrift nicht existiert und das am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen nicht ausgegeben ist. Das Fahrzeug wurde durch die Polizei beschlagnahmt. Für das Rintelner Paar bedeutet das jetzt: Auto weg, Geld weg.
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