Am 21. November fanden in der Zeit zwischen 12.30 Uhr und 17 Uhr zwei angemeldete Versammlungen in Bochum statt. Die Polizei ahndete mehrere Verstöße.
Im Bereich des Kirmesplatzes versammelten sind mehrere Hundert Menschen. Auf dem Kirmesplatz selber nahmen bis zu 500 Personen an der Versammlung "Querdenken 234 Bochum" teil. Nicht weit entfernt am Gersteinring demonstrierten rund 330 Menschen gegen die Versammlung auf dem Kirmesplatz.
Beide Versammlungen wurden stationär durchgeführt. Ein beabsichtigter Aufzug der Versammlung "Querdenken 234 Bochum" durch die Bochumer Innenstadt ließ die Stadt Bochum mit einer entsprechenden Ordnungsverfügung aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zu. Dagegen klagte die Veranstaltungsleitung kurzfristig vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und im Anschluss vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. In beiden Fällen ohne Erfolg.
Im Vorfeld der Versammlung wurden vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Bochum und der Polizei 80 Platzverweise gegen Personen ausgesprochen, die keine oder keine geeignete Mund-Nase-Bedeckung trugen oder versuchten, sich mittels unrichtiger Atteste von dieser befreien zu wollen. Wegen entsprechender Verstöße wurden 22 Strafanzeigen erstattet. Weitere sieben Strafanzeigen wurden unter anderem wegen Sachbeschädigungen und Widerständen geschrieben. Drei Personen mussten in Gewahrsam genommen werden.
Polizei und Stadt Bochum ziehen trotzdem ein positives Fazit. Beide Versammlungen verliefen problemlos, so Polizeidirektor Jörg Dermund, der den heutigen Einsatz leitete. Dermund lobte nicht nur das Verhalten der Versammlungsteilnehmer und -teilnehmerinnen, sondern insbesondere die gute Zusammenarbeit mit der Stadt - sowohl im Vorfeld des Einsatzes wie auch heute während des Einsatzes.
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