Seit dem 2. November 2020 intensiviert die Bundespolizei den Einsatz zur Pandemiebekämpfung weiter. Zwar sind Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz Aufgaben der Gesundheitsämter, in Amtshilfe der Ordnungsämter und in Vollzugshilfe der Polizeien der Länder. Gleichwohl leistet die Bundespolizei im Rahmen der eigenen Aufgaben an den Grenzen, in Flughäfen und im Bahnbereich hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung, gerade zu einem Zeitpunkt, der von deutlich steigenden Infektionszahlen geprägt ist. Dabei gilt es, die Länder stark zu unterstützen.
Im Zeitraum vom 16. November bis zum 22. November 2020 waren im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, der sich geografisch über das Bundesland Baden-Württemberg erstreckt, rund 2700 Bundespolizisten in Bahnhöfen, Zügen, auf Flughäfen und an den Landgrenzen im Einsatz, um einen zusätzlichen Beitrag für die Bundesländer bei der Pandemiebekämpfung zu leisten.
Bei den Kontrollmaßnahmen an den Binnengrenzen, an den Flughäfen und im Bahnbereich hat die Bundespolizei 2.180 Personen festgestellt, die gegen die Maskenpflicht verstoßen haben. Nach Ermahnungen setzten diese Personen ihre Reise fort. In 22 Fällen informierten die Einsatzkräfte die zuständigen Gesundheitsämter, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Im Rahmen der weiteren Intensivierung der Einsatzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung stellte die Bundespolizeidirektion Stuttgart seit dem 2. November 2020 insgesamt 7.630 Personen ohne erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung fest. Der überwiegende Teil der ermahnten Personen zeigte sich einsichtig. In 87 Fällen informierten die Einsatzkräfte das zuständige Gesundheitsamt, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Hintergrund: Bundespolizisten befragen verstärkt Reisende an den Grenzen sowie Flughäfen und weisen auf die entsprechenden Quarantänevorschriften der Länder hin. Auch auf den Bahnhöfen und in Zügen hat die Bundespolizei die Präsenz deutlich erhöht - im Fokus steht der morgendliche und abendliche Berufsverkehr auf der Schiene. Dort überwacht die Bundespolizei die Einhaltung der Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes. In Zweifelsfällen informieren die Kräfte die Gesundheitsämter, um von dort Bußgeldverfahren zu initiieren.
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