Mannheim- Betrunkener Autofahrer flüchtet vor der Polizei und greift Polizeibeamte tätlich an

Am Samstagabend flüchtete ein 20-jähriger Autofahrer im Stadtteil Neckarstadt vor der Polizei und wurde nach seiner Festnahme handgreiflich gegenüber Polizeibeamten.

Gegen 21.30 Uhr wurde der Polizei ein Randalierer in einer Wohnung in der Straße "Schafweide" gemeldet. Dieser soll deutlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden haben und dort Mobiliar beschädigt haben. Anschließend sei er in einem Kia davongefahren. Das Fahrzeug wurde durch eine Polizeistreife an der Ecke Kobellstraße/Friedrich-Ebert-Straße festgestellt. Am Steuer saß der 20-Jährige. Als die Beamten ihm mit Blaulicht und Leuchtschrift eine Kontrolle ankündigten, gab dieser Gas und fuhr mit quietschenden Reifen los. Er versuchte, sich mit hoher Geschwindigkeit einer Kontrolle zu entziehen. Das Fahrzeug konnte jedoch in Höhe der Lange-Rötter-Straße mithilfe einer weiteren Polizeistreife gestoppt werden. der 20-Jährige weigerte sich, den Kontrollmaßnahmen Folge zu leisten. Als er zum Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt gebracht werden sollte, wehrte er sich bereits gegen den Transport zum Streifenwagen und griff die Polizeibeamten an. Auch im Polizeirevier setzte er seine Widerstandshandlungen fort und beleidigte die anwesenden Polizeibeamten mit unflätigen Worten. Bei den Widerstandshandlungen zog sich der junge Mann leichte Verletzungen zu, die durch hinzugezogene Rettungskräfte versorgt wurden.

Ein Alkoholtest beim 20-Jährigen ergab einen Wert von rund 1,3 Promille, zudem soll er unter dem Einfluss von Drogen und Medikamenten gestanden haben. Ihm wurde daher eine Blutprobe entnommen.

Bei der Durchsuchung des Kia wurde eine Schreckschusswaffe und diverse Alkoholika aufgefunden.

Gegen den Mann wird nun wegen Sachbeschädigung, Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinflusses, Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Verdacht des Drogenbesitzes ermittelt. Weiter wird geprüft, inwieweit der junge Mann gegen Regelungen der CoronaVO verstoßen hat. Der Führerschein des 20-Jährigen wurde einbehalten. Seinen Rausch konnte er in der Gewahrsamszelle ausschlafen und wurde anschließend auf freien Fuß entlassen.

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