Rastatt – Gegen Kontaktverbot verstoßen

Bei Kontrollen am Sonntagnachmittag durch Beamte des Polizeireviers Rastatt wurden vier Personen neben einem Geschäft in der Karlsruher Straße angetroffen, die ohne den nötigen Mindestabstand gemeinsam Alkohol konsumierten. Keiner der Männer im Alter zwischen 31 und 53 Jahren trug eine Mund-Nasen-Bedeckung. Bei der genaueren Überprüfung gegen 14.30 Uhr stellte sich heraus, dass die vier stark alkoholisierten Personen aus drei verschiedenen Haushalten stammten. Sie müssen nun mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz rechnen. Ferner konnten eine gute Stunde später in einem Park "Am Hasenwäldchen" acht Jugendliche festgestellt werden, die sich entgegen den Bestimmungen der Corona-Verordnung zusammengefunden hatten. Die Personengruppe verweilte gegen 15.40 Uhr an einer Parkbank, hörte laut Musik und vermüllte die Örtlichkeit. Beim Erblicken der Polizeistreife rannten fünf aus der Gruppe in verschiedene Richtungen davon. Die Personalien von drei Jugendliche im Alten von 15 und 16 Jahren konnten allerdings erhoben und ihnen ein Platzverweis ausgesprochen werden. Das Trio erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

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