Neustrelitzer Beamte stellen zahlreiche Verstöße während einer Verkehrskontrolle fest

Am 23.11.2020 gegen 22:00 Uhr beabsichtigten Beamte des Polizeihauptreviers Neustrelitz im Rahmen ihrer Streifentätigkeit ein Fahrzeug zu kontrollieren. Mit Einschalten des Anhaltesignals versuchte der Fahrzeugführer des zu kontrollierenden Pkw sich zunächst der Kontrolle zu entziehen, konnte jedoch in der Hohenzieritzer Straße weniger Meter vor dem Auffahren auf die B 96 gestoppt und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.

Während sich die Beamten dem Fahrzeug näherten, sahen sie, wie der Fahrzeugführer unmittelbar nach Stoppen des Fahrzeuges auf die Rücksitzbank kletterte, wo bereits zwei weitere Mitfahrer saßen. So fanden die kontrollierenden Beamten einen 24-jährigen, deutschen Beifahrer ohne besetzten Fahrersitz im Frontbereich vor. Auf der Rücksitzbank des Fahrzeugs stellten sie den 19-jährigen, deutschen Fahrzeugführer in der Mitte sowie eine 24-jährige Deutsche und einen 25-jährigen Polen neben ihm sitzend fest. Der vermeintliche Fahrzeugführer gab sich jedoch unverzüglich zu erkennen, sodass dieser bezüglich seiner Fahrtauglichkeit überprüft werden konnte. Im Ergebnis dessen stellten die kontrollierenden Beamten fest, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem ergaben sich körperliche Anzeichen, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Nach erfolgter Belehrung räumte der Fahrer den Konsum ein und stimmte außerdem einem Urintest zu, der ebenfalls positiv auf Betäubungsmittel reagierte. Somit schloss sich für den Fahrzeugführer eine Blutprobenentnahme im Klinikum Neustrelitz an.

Während der weiteren Kontrolle des Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass das am Fahrzeug geführte Kennzeichen zu einem anderen Fahrzeug gehörte. Außerdem fanden die Beamten vier weitere amtliche Kennzeichen, wovon eines zur Fahndung ausgeschrieben war. Die aufgefundenen Kennzeichen wurden sichergestellt.

Bei dem 25-jährigen, polnischen Mitfahrer fanden die kontrollierenden Beamten ein Utensil zum Konsum von Betäubungsmitteln, an dem Rückstände von Betäubungsmitteln zu verzeichnen waren. Gegen den Mitfahrer wurde gesondert Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt.

Die Tatsache, dass die vier Personen gemeinsam in einem Fahrzeug unterwegs waren, stellt einen Verstoß gegen das Kontaktverbot der Corona-Landesverordnung M-V dar. Die Beamten fertigten in diesem Fall Ordnungswidrigkeitenanzeigen, die zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Ordnungsamt weitergeleitet wurden.

Die Kriminalkommissariatsaußenstelle Neustrelitz ermittelt nun gegen den 19-jährigen Fahrzeugführer wegen des Fahren ohne Führerscheins, des Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verdacht des Führens eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie wegen des Verdachts des Besitzes von Betäubungsmitteln. Außerdem wird die zuständige Führerscheinstelle verständigt.

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