Am Dienstagvormittag (24.11.) stoppte eine Funkstreife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums in der Landgraf-Georg-Straße einen Schwertransport aus dem Main-Taunus-Kreis. Die Fahrzeugkombination war mit zwei Kettenbaggern beladen.
Diese sogenannte teilbare Ladung ist bei Schwertransporten nur unter besonderen Umständen erlaubt. Im vorliegenden Fall war es nicht zulxE4;ssig, weil der Transportunternehmer für die Fahrtstrecke nach Darmstadt keine Streckenfahrerlaubnis vorlegen konnte. Der Transport war somit illegal unterwegs, denn Fahrzeugführer und Transportunternehmer hätten sich somit an die zulässigen Fahrzeugabmessungen und -gewichte halten müssen.
Weil sich der sich Abladeort in unmittelbarer Nähe befand, wurde der Brummifahrer aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, von den Ordnungshütern polizeilich entsprechend abgesichert, das letzte Stück bis zum Ziel begleitet. Ihm und dem Unternehmer wird aber ein empfindliches Bußgeld wohl nicht erspart bleiben.
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