Unfälle durch Ablenkungen

Unfälle in den letzten Tagen haben ergeben, dass die Ablenkung des Fahrers unfallursächlich war. In einem Fall schaute der Fahrer nach Ladung, die er nicht sachgerecht auf dem Beifahrersitz mitführte. Es kam zu einem schweren Unfall (siehe Meldung vom 17.11.2020: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65841/4765918).

In diesem Zusammenhang weist die Kreispolizeibehörde Euskirchen nochmals darauf hin, dass es durch Ablenkung von Fahrzeugführern immer wieder zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen kommt.

Insbesondere die Ablenkung durch elektronische Geräte, wie z. B. Mobiltelefone oder Navigationsgeräte, aber auch ungesicherte Ladung im Fahrzeug, gehören zu den besonders hervor zu hebenden Gefahren einer Ablenkung des Fahrers/-in.

Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h legt ein Fahrzeug in einer Sekunde zirka 15 Meter zurück.

Die Kreispolizeibehörde Euskirchen kontrolliert und ahndet konsequent Verstöße in diesem Zusammenhang.

Bei festgestellten Verstößen drohen Verkehrsteilnehmern 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Die Verkehrsunfallprävention der Kreispolizeibehörde Euskirchen rät:

   - Lassen Sie sich während der Fahrt nicht ablenken, weder durch 
     ungesicherte Ladung, noch durch technische Geräte.
   - Bitte benutzen Sie elektronische Geräte nur, wenn sie nicht am 
     öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
   - Sichern Sie Ihre Ladung im Fahrzeug gegen runterfallen, 
     wegrutschen usw.
   - Dazu gehören auch sämtliche anderen Gegenstände, die für den 
     Fahrer nicht unbedingt als Ladung angesehen werden, z.B. der 
     Erste Hilfe Kasten, Handtaschen, und vieles mehr. 

Fahren Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!

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