Mit dem Fahrrad und 2,36 Promille unterwegs

(He.) Eine Streifenbesatzung der Polizei Bad Nenndorf war gegen 22:00 Uhr im Bereich Horster Feld unterwegs. Auf dem Gehweg wurde ein leuchtendes Fahrradrücklicht (Batteriebetrieben) gesehen, als sich der Streifenwagen dem Rücklicht näherte, wurde festgestellt, dass sich eine Person gerade wiederaufrichtet und seine Fahrt mit dem Fahrrad fortsetzte. Die Person startete umgehend mit weit ausladenden Schlangenlinien und fuhr nach wenigen Metern in eine Gartenhecke und kam zu Fall. Daraufhin wurde die 34-jährige Person umgehend kontrolliert. Ein Schaden am Fahrrad und der Hecke entstand zum Glück nicht, jedoch erwartete dem Radfahrer im Anschluss an die Kontrolle eine Blutentnahme auf der Dienststelle und eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Wenn sich in den weiteren Ermittlungen herausstellen sollte, dass dieser Radfahrer auch einen Führerschein für Kraftfahrzeuge besitzt, könnte die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad auch Konsequenzen auf seine Fahrerlaubnis haben, da der Atemalkoholwert bei 2,36 Promille lag.

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