In der vergangenen Nacht, gegen 03.00 Uhr, stoppten Bundespolizisten auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße einen französischen Pkw. Der ukrainische Fahrer (52), der mit dem Wagen in Richtung Polen unterwegs gewesen war, wurde kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er weder im Besitz eines gültigen Reisepasses, noch eines gültigen Aufenthaltstitels ist. An deren Stelle legte der Mann belgische Dokumente vor. Belgische Behörden teilten später auf Nachfrage mit, dass der Ukrainer in Belgien als abgelehnter Asylbewerber lebt und geduldet wird. Die Einreise nach Deutschland und der anschließende Aufenthalt war bzw. ist demnach unerlaubt. Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sind nun die Folge. Ferner wird nun auch ein Verstoß gegen das Ausländerpflichtversicherungsgesetz geprüft. Schließlich war der Alfa Romeo Anfang Oktober in Frankreich stillgelegt worden. Wohin die Reise mit dem 52-Jährigen geht, steht noch nicht zweifelsfrei fest. Darüber entscheidet am Nachmittag der Ermittlungsrichter. Möglicherweise führt der Weg aber in die Justizvollzugsanstalt. Das Amtsgericht Stralsund hatte vor geraumer Zeit einen Haftbefehl ausgestellt, weil es sich bei dem ukrainischen Bürger um einen Angeklagten handelt, der nicht zur Hauptverhandlung erschienen war.
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