Kreis Warendorf. Soll ich dir das mal schicken?

Über soziale Medien oder Messenger wie WhatsApp, Facebook und Instagram werden täglich Millionen von Nachrichten verschickt. Das Weiterleiten von Videos und Bildern geht schnell, manchmal jedoch zu schnell. Auch Videos von Gewalttaten oder Bilder von nackten Minderjährigen werden unreflektiert über das Internet verbreitet. Häufig ist den Versendern solcher Nachrichten nicht klar, dass sie sich hiermit strafbar machen können. Wer ein solches Video verbreitet, dem kann im Ernstfall auch das Mobiltelefon zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr entzogen werden, und dieses auch bei Kindern. Denn diese versenden häufig unbedarft derartige Bilder und wissen nicht, dass man selbst zur Täterin oder zum Täter wird, nur weil man Mitglied in einer Chatgruppe ist. Denn selbst ungewollt zugeschickte Bilder und Videos mit kinderpornographischen Inhalten werden aufgrund der Smartphoneeinstellungen in der Regel im eigenen Gerät abgelegt. Und so gerät die empfangende Person ungewollt in den Besitz strafrechtlicher Inhalte.

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