Am Donnerstag, 26. November 2020, gelangte ein Betrüger durch einen Vorwand in die Wohnung einer Seniorin in der Düsternortstraße in Delmenhorst und entwendete Bargeld.
Gegen 12:40 Uhr klingelte der Täter, der wie ein Handwerker gekleidet war, an der Haustür zum Mehrfamilienhaus und gab vor, Wasser ablesen zu wollen.
In der Wohnung entwendete er daraufhin Bargeld der Seniorin, die den Diebstahl kurze Zeit später feststellte.
Aus diesem Grund sucht die Polizei nach Zeugen, die Hinweise zu dem Mann geben können. Er wurde wie folgt beschrieben:
-circa 185 cm groß -kräftige Statur -vermutlich blonde Haare -trug ein Basecap auf dem Kopf -trug einen "Blaumann" -trug eine blaue Mund-Nasen-Bedeckung -trug ein Klemmbrett unter dem Arm
Hinweise nimmt die Polizei Delmenhorst unter der Telefonnummer 04221/1559-0 entgegen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei im Folgenden erneut auf die Masche "Trickdiebstahl in Wohnungen" mit aufgeführten Tipps hin.
Trickdiebstahl in Wohnungen Trickdiebe sind erfinderisch und schauspielerisch begabt: Sie täuschen eine Notlage vor oder geben sich beispielsweise als Handwerker oder Amtsperson aus, um in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen. Getäuscht und anschließend bestohlen werden häufig ältere Menschen.
Der Glas Wasser-Trick
Täterinnen täuschen Schwangerschaft, Übelkeit oder die Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas Wasser.
Der Papier- und Bleistift-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine Nachricht hinterlassen. Dazu fragen sie nach Schreibzeug sowie Papier und drängen auf eine Schreibunterlage in der Wohnung oder bitten das Opfer, die Nachricht selbst zu erfassen.
Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn Blumen oder ein Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf, die Blumen zu versorgen oder das Geschenk selbst zu verwahren.
Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte, -wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der Wohnung suchen zu dürfen. -auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes Kätzchen einfangen zu dürfen. -wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das Telefon benutzen zu dürfen. -die Toilette benutzen zu dürfen. -ein Baby wickeln oder füttern zu dürfen.
Im Gegensatz zu ausländischen täuschen deutsche Täterinnen und Täter eher eine offizielle Funktion oder sonst eine Befugnis zum Betreten der Wohnung vor. Sie kommen beispielsweise angeblich als Handwerker, von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, von der Hausverwaltung, von der Kirche, von der Rentenversicherung oder Krankenkasse, von der Polizei, von der Post oder vom Sozialamt. Dabei kündigen sie ihren Besuch gelegentlich sogar vorher telefonisch an, um mögliche Bedenken schon im Voraus zu zerstreuen und ein Vertrauensverhältnis zum Opfer aufzubauen. Diese und weitere Themenbereiche finden Sie auf der Internetseite https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/
Rückfragen bitte an:
Lorena Lemke
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
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