Mehrere Verstöße gegen die Maskenpflicht verzeichnete die Bundespolizei im Ruhrgebiet am vergangenen Wochenende (27. bis 29. November). Dabei zeigten sich einige Personen absolut uneinsichtig und unkooperativ.
Insgesamt musste die Bundespolizei 18 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die CoronaSchVO in den Hauptbahnhöfen Dortmund, Essen, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Hagen und Mülheim an der Ruhr einleiten. Diese wurden an die zuständigen kommunalen Behörden weitergeleitet.
Auszug aus der Einsatzstatistik:
Am frühen Samstagmorgen (28. November) hielt sich eine Gruppe von sechs Personen von 3:20 Uhr bis 4 Uhr im Osttunnel des Essener Hauptbahnhofs auf. Dabei beachteten diese über den gesamten Zeitraum neben einem ausreichenden Abstand zueinander auch die Maskenpflicht nicht. Bundespolizisten, die sie per Videoüberwachung beobachtet hatten, wiesen sie auf die Bestimmungen der CoronaSchVO hin und leiteten gegen alle Personen je ein Bußgeldverfahren ein.
Ein 32-jähriger polnischer Staatsangehöriger aus Altshausen nutzte Samstagmorgen (28. November) eine Eurobahn zum Gelsenkirchener Hauptbahnhof ohne erforderlichen Fahrausweis. Zudem weigerte sich der Mann, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und zudem den Zug zu verlassen. Deshalb informierten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei, welche ihm beim Verlassen half. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch die Einsatzkräfte weigerte sich der Mann weiterhin, eine Maske aufzusetzen. Gegen ihn leitete die Bundespolizei ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die CoronaSchVO und ein Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung ein. Der 32-Jährige erhielt anschließend einen Platzverweis für den Hauptbahnhof.
Eine 35-jährige Dortmunderin wurde ebenfalls am Samstagmorgen (28. November) im Dortmunder Hauptbahnhof ohne Mund-Nasen-Schutz angetroffen. Während der Kontrolle flüchtete sie plötzlich in Richtung der Nordstadt. Offensichtlich wollte die Frau so dem Bußgeld entgehen. Ein entsprechendes Verfahren leitete die Bundespolizei gegen sie ein.
Ein 47-jähriger Mann aus Bonn nutzte am Samstagabend (28. November) einen Intercity von Hagen nach Bonn ohne einen Mund-Nasen-Schutz. Als er deshalb durch Bundespolizisten überprüft wurde, zeigte er ein mutmaßlich aus dem Internet heruntergeladenes Attest vor. Dieses wurde sichergestellt und gegen den Bonner wurden ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die CoronaSchVO und ein Strafverfahren wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse eingeleitet.
Ein 22-jähriger irakischer Staatsangehöriger wurde am Sonntagmorgen (29. November) durch Bahnmitarbeiter ohne Mund-Nasen-Schutz im Dortmunder Hauptbahnhof angetroffen. Diese wiesen ihn auf die Maskenpflicht im Bahnhof hin. Da er sich uneinsichtig zeigte und sich zudem weigerte, eine Maske aufzusetzen, sollte er den Hauptbahnhof verlassen. Dagegen wehrte er sich, indem er den Bahnmitarbeiter sein mitgeführtes Essen entgegenschleuderte und sie mit Faustschlägen angriffen haben soll. Diese konnten den Dortmunder überwältigen und der Bundespolizei übergeben. Gegen den 22-Jährigen wurde ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die CoronaSchVO und ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. *ST
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