Am Samstagabend wollte eine 38-jährige Bulgarin von Hamburg nach Sofia reisen und stellte sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass die Frau von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde. Diese hatte sie im Juni 2018 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro verurteilt. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 75,00 Euro. Die Dame rief eine Freundin und bat sie um Hilfe. Sie begab sich zum Flughafen und zahlte die geforderte Gesamtsumme von 3075 Euro. So blieben ihrer Freundin die 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart und sie konnte weiterreisen. Ihren Flug verpasste die Frau jedoch.
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