Am Samstagmittag wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil ein 31-Jähriger durch die Bundespolizei festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Magdeburg zur Festnahme ausgeschrieben war.
Das Amtsgericht Aschersleben hatte den Mann im Mai 2020 wegen Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Erpressung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Bisher hatte sich der syrische Staatsangehörige auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt. Deshalb schrieb die Staatsanwaltschaft Magdeburg Anfang November den jungen Mann nun zur Festnahme aus. Die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.800,- Euro konnte der in Stralsund lebende Mann bei der Bundespolizei nicht begleichen und wurde nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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